AGB
von HaHoGa GmbH – Arbeiten und Dienstleistungen rund um Haus, Hof und Garten mit Sitz in Mönchengladbach
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, die die HaHoGa GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) erbringt.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich oder in Textform widerspricht.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich eine Unterscheidung vorgenommen wird.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail oder Brief) oder durch die tatsächliche Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers zustande.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (z. B. E-Mail, Fax, Brief). Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Leistungsumfang
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag oder dem jeweiligen Angebot. Die HaHoGa GmbH erbringt Arbeiten und Dienstleistungen rund um Haus, Hof und Garten.
- Die Erbringung der Leistungen erfolgt unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Ausführung der Arbeiten erfolgt vorbehaltlich der Lieferfähigkeit der Lieferanten des Auftragnehmers. Sollte es infolge unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Lieferengpässe, höhere Gewalt) zu Verzögerungen kommen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen insoweit nicht; bereits gezahlte Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen werden im Fall der Unmöglichkeit zurückerstattet.
- Soweit nicht anders vereinbart, wird das für die Arbeiten benötigte Wasser und der benötigte Strom vom Auftraggeber bauseits und in ausreichender Kapazität unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen (insbesondere Pläne, Genehmigungen, Versorgerleitungspläne) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
- Kabel- und Leitungsverläufe sind dem Auftragnehmer schriftlich durch Überlassung eines Versorgerleitungsplans anzuzeigen. Bei nicht angezeigten oder fehlerhaft angezeigten Leitungsverläufen trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten für die Beseitigung von Schäden, die dadurch verursacht werden.
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich und für den Auftragnehmer gefahrlos erreichbar sind. Eventuelle Behinderungen oder Hindernisse sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu beseitigen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen des Auftragnehmers sofort und ohne Abzug nach Erhalt fällig.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen Projekten oder längerer Projektdauer.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
- Haftungsfreistellung bei nicht angezeigten Leitungen: Für Schäden, die durch nicht oder nicht richtig angezeigte Kabel- oder Leitungsverläufe entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht. Sämtliche Kosten und Schäden gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern (B2B) kann die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen auf 1 Jahr ab Abnahme verkürzt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen unverändert.
- Eine Garantie wird vom Auftragnehmer nur dann übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
§ 7 Abnahme und Mängelanzeige
- Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Fertigstellung. Der Auftraggeber hat die Leistungen innerhalb von 7 Tagen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
- Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine Abnahme oder Rüge, gelten die Leistungen als abgenommen.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als mangelfrei erbracht.
§ 8 Kündigung und Rücktritt
- Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung ist nach Vertragsschluss nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist.
- Kündigung vor Beginn der Arbeiten: Wird ein Auftrag vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber storniert, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten verlangen.
- Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei nachhaltig gegen vertragliche Pflichten verstößt und diesen Verstoß trotz Aufforderung nicht abstellt.
- Gesetzliche Rücktrittsrechte (z. B. wegen Unmöglichkeit) bleiben ebenfalls unberührt.
§ 9 Datenschutz
- Im Rahmen der Vertragsabwicklung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert und verarbeitet.
- Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Lieferanten, Subunternehmer) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Die HaHoGa GmbH beachtet die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitergehende Informationen sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der HaHoGa GmbH in Mönchengladbach.
- Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Gerichtsstand Mönchengladbach. Die HaHoGa GmbH ist jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.